Bekanntmachung
Rahmenvertrag Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport 67-2025-0031
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb Identifikationsnummer: 05111-32001-77 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.duesseldorf.de Postanschrift: Auf'm Hennekamp 47 Postleitzahl / Ort: 40225 Düsseldorf NUTS-3-Code: DEA11 Land: Deutschland E-Mail: noah.schafhausen@duesseldorf.de Telefon: +49 2118922757 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 67-2025-0031 Titel: Rahmenvertrag Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport Beschreibung: Rahmenvertrag mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung) Thermische Verwertung von entwässertem Klärschlamm inkl. Transport Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 90513700-3 | |
Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll | Postanschrift: Auf dem Draap 15 Postleitzahl / Ort: 40221 Düsseldorf NUTS-3-Code: DEA11 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Grundlage für den Ausschluss | Bekanntmachung |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB Grund: Insolvenz Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Einzelheiten zum Verfahrenstyp | |
Verfahrensart | Verfahrensart: Offenes Verfahren |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt, Klärschlamm des Klärwerks Düsseldorf-Nord und Düsseldorf- Süd zur thermischen Verwertung unmittelbar ab Auftragserteilung mit einer Laufzeit von einem Jahr an ein geeignetes Unternehmen abzugeben. Dies erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung). |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem | |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Quelle der Auswahlkriterien | Auftragsunterlagen, Bekanntmachung |
Eignungskriterien |
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung Beschreibung: Eigenerklärung, dass nur LKW mit den Schadstoffgrenzwerten der Euro V verwendet werden. Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Beschreibung von Transport und Verwiegung . Benennung des abschließenden Verwertungsstandortes, Betreiber, Entsorgernummer aller Beteiligten (Bestätigung der Annahme des Klärschlamms durch die Verbrennungsanlage) . Anlagenkapazität der Verbrennungsanlage oder des Zwischenlagers und Laufzeit . Beschreibung des technischen Verfahrens Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Nachweis erforderlicher Genehmigungen (z.B Transport, Verbrennungsanlage) • Vorlage eines prüffähigen Nachweises, aus dem hervorgeht, dass der entwässerte Klärschlamm o vor der Verbrennung ohne den Einsatz zusätzlicher fossiler Energieträger oder elektrischer Energie, z.B. mit ansonsten nicht genutzter Abwärme oder durch Solarenergie, auf einen Heizwert von mindestens 5.000 KJ/kg vorgetrocknet wird und innerhalb der gesamten Verfahrenskette der thermischen Verwertung, bestehend aus vorbeschriebener Vortrockung und anschließender Verbrennung, letztlich fossile Brennstoffe substituiert werden oder alternativ o durch Vorlage einer prüffähigen Bescheinigung, dass das angebotene Verfahren zur thermischen Klärschlammentsorgung eine Verwertungsmaßnahme darstellt. |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt. |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nein |
|
Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: |
eRechnung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | folgende Anschrift: Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen - Zentrale Vergabestelle Identifikationsnummer: 0511-31001-70 Internet-Adresse (URL): https://vergabe.duesseldorf.de Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10 Postleitzahl / Ort: 40227 Düsseldorf NUTS-3-Code: DEA11 Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@duesseldorf.de Telefon: +49 211-8996635 Fax: +49 211-8929653 |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen | |
Frist für den Eingang der Angebote: 28.08.2025 10:00 Uhr | |
Bindefrist | Laufzeit in Tagen: 44 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Öffnung der Angebote | |
Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 28.08.2025 10:00 Uhr Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen. Ort der Angebotsöffnung: Rechtamt Zentrale Vergabestelle Willi-Becker-Allee 10 40227 Düsseldorf |
|
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabe.duesseldorf.de |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19836cc6861-5a63c06aac0090a2
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Identifikationsnummer: 05315-03002-81 Internet-Adresse (URL): https://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10 Postleitzahl / Ort: 50667 Köln NUTS-3-Code: DEA23 Land: Deutschland E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +49 2211473045 Fax.: +49 2211472889 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Termische Verwertung des entwässerten Klärschlamms inklusive Transport der Klärwerke Nord und Süd in Form eines Rahmenvertrages mit der Dauer von einem Jahr (ab Auftragserteilung) |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Nein |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Erfüllungsort | Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Issledyk 60 Postleitzahl / Ort: 40667 Meerbusch NUTS-3-Code: DEA1D Land: Deutschland |
Geschätzte Laufzeit |
Datum des Beginns: 10.10.2025 Enddatum der Laufzeit: 09.10.2026 |
Verlängerungen und Optionen | |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen: 1 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 10.10.2025 . Der Vertrag endet automatisch, wenn die im Zuschlagsschreiben angegebene Auftragssumme um 15 % überschritten wird (Deckelung). . Falls Subunternehmer eingesetzt werden sollen, ist die Aufgabenteilung dem SEBD mit Angebotsabgabe detailliert zu schildern. Sollte aus zwingenden Gründen nach Auftragserteilung eine Änderung der Arbeitsteilung oder der Einsatz anderer Subunternehmer notwendig sein, ist dies nur nach schriftlicher Zustimmung durch den SEBD zulässig. Sofern sich der Bieter auf eine Eignungsleihe berufen möchte, ist dies zwingend bereits mit Angebotsabgabe im Formblatt ZV 4 anzuzeigen. . folgende Unterlagen sind zzgl. zu den o.g. Eignungskriterien mit dem Angebot abzugeben: - Angebotsschreiben, LV mit Preisen - ZV 2 Eigenerklärung_Ausschlussgründe; - ZV 3 Bewerber Bietergemeinschaftserklärung, sofern erforderlich; - ZV 4 Eignungsleihe_Unterauftrag, sofern erforderlich, - ZV 5 Verpflichtungserklärung_Unterauftragnehmer_Eignungsleihe, sofern erforderlich. . |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien |
Preis, Beschreibung: bepreistes LV maßgeblich, Gewichtung: 100,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |